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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mainz, versehenen Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss nimmt den Jahresabschluss 2018 zur Kenntnis. |
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