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Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Oktober 2019 samt Begründung und Anlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:
Teilplan A Der Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplans A umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach, Flur 6, Flurstück 31 (teilweise) sowie Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstück 30 (teilweise).
Teilplan B Der Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplans B umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 27, Flurstücke 169 und 170.
Die genauen Abgrenzungen können den nachfolgenden Karten entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:einstimmig beschlossen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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