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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.10.2019 den am 14.05.2019 gefassten Offenlegungsbeschluss aufgehoben. Dieser sah vor, dass der naturschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Gemarkung Urberach realisiert werden soll. Geeignete bzw. zur Verfügung stehende Flächen für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen konnten auch nach umfangreicher Suche durch den Vorhabenträger und die Stadtverwaltung innerhalb der Gemarkung Urberach letztendlich aber nicht gefunden werden. Daher wurde der Suchradius bezüglich geeigneter Flächen auf die Gesamtgemarkung des Stadt Rödermark erweitert.
Die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf den Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie übertragen.
Ergänzend ist anzumerken, dass die Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 bereits über die eingegangenen Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen sowie eines Bürgers beschlossen hat. Hierbei wurde in einigen Beschlüssen noch von einem Ausgleich innerhalb der Gemarkung Urberach ausgegangen.
Im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ wir nunmehr klargestellt, dass der Ausgleich, wie im vorliegenden Bebauungsplanentwurf vom Oktober 2019 auch festgesetzt, innerhalb der Gemarkung Ober-Roden, Flur 27, Flurstücke 169 und 170 erfolgt soll, welche ca. 120 m südwestlich des Rödermarkrings und ca. 170 m nordwestlich der Albert-Einstein-Straße liegen. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Oktober 2019 samt Begründung und Anlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:
Teilplan A Der Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplans A umfasst die Grundstücke Gemarkung Urberach, Flur 6, Flurstück 31 (teilweise) sowie Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstück 30 (teilweise).
Teilplan B Der Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplans B umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 27, Flurstücke 169 und 170.
Die genauen Abgrenzungen können den nachfolgenden Karten entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_Entwurf_B35_Oktober_2019 Anlage_02_Entwurf_Begründung_B35_Oktober_2019 Anlage_03_Eingriffs-_Ausgleichsbilanzierung_B35_Oktober_2019 Anlage_04_Entwurf_Umweltbericht_B35_Oktober_2019 Anlage_05_Bestandskarte_März_2018 Anlage_06_Artenschutzbericht_August_2017 Anlage_07_Schalltechnische_Untersuchung_März_2019 Anlage_08_Verkehrsuntersuchung_Januar_2019
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