Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 05.09.2019.
Die Abstimmung soll ohne Aussprache in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||