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Auszug - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach  

 
 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0196/19 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-11
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 05.09.2019.

 

Die Abstimmung soll ohne Aussprache in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/