Bürgerinformationssystem

Auszug - Modifizierter Antrag der FDP-Fraktion: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"  

 
 
29. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
FDP/0135_1/19 Räumliche Definition der "Grünen Mitte"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
 
Beschluss


Es wird ein Änderungsantrag verteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.) Politische Definition:

Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen dermarks, das langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

2.) Räumliche Definition:

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.

 

 

Punkt 1.)

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR

Ablehnung:SPD

Enthaltung:/

 

 

 

 

Punkt 2.)

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung:FDP

Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Enthaltung:/