Beschlussvorschlag:
Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, dass langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“
Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.
Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass in den Fraktionen noch Beratungsbedarf besteht.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.