Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In der politischen Diskussion in Rödermark wird der Begriff der „Grüne Mitte“ häufig gebraucht, ohne dass es dafür eine verbindliche Definition dieser Grünen Mitte gibt. Diese Definition soll mit diesem Antrag gegeben und festgeschrieben werden.
Die „Grüne Mitte“ ist für den besonderen Charakter von Rödermark mit zwei gleichgroßen räumlich getrennten Stadtteilen (von fünf) und damit für die Wohnqualität in der gesamten Stadt von enormer Bedeutung. Sie ist Naherholungsraum, bietet Raum zur Freizeitgestaltung, besitzt eine ganze Reihe von naturschutzfachlich hochinteressanten Flächen, ist ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet und damit für das Klima in der Stadt von großer Bedeutung. Daher sollen diese Flächen langfristig als Grüngürtel zwischen den beiden großen Stadtteilen gesichert werden. In diversen Diskussion der letzten Jahre wurde immer wieder gefordert, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Bautätigkeiten und bauliche Entwicklungen außerhalb der Grünen Mitte – soweit möglich – in der Grünen Mitte darzustellen. Auch dazu muss diese vorher definiert werden. Beschlussvorschlag:
ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“
Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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