Bürgerinformationssystem

Vorlage - FDP/0135/19  

 
 
Betreff: NEUFASSUNG: Räumliche Definition der "Grünen Mitte" (vormals Vorlage Nr. FDP/0177/17)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.06.2019 
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.06.2019 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.06.2019 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.08.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

In der politischen Diskussion in Rödermark wird der Begriff der „Grüne Mitte“ häufig gebraucht, ohne dass es dafür eine verbindliche Definition dieser Grünen Mitte gibt. Diese Definition soll mit diesem Antrag gegeben und festgeschrieben werden.

 

Die „Grüne Mitte“ ist für den besonderen Charakter von Rödermark mit zwei gleichgroßen räumlich getrennten Stadtteilen (von fünf) und damit für die Wohnqualität in der gesamten Stadt von enormer Bedeutung. Sie ist Naherholungsraum, bietet Raum zur Freizeitgestaltung, besitzt eine ganze Reihe von

naturschutzfachlich hochinteressanten Flächen, ist ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet und damit für das Klima in der Stadt von großer Bedeutung. Daher sollen diese Flächen langfristig als Grüngürtel zwischen den beiden großen Stadtteilen gesichert werden.

In diversen Diskussion der letzten Jahre wurde immer wieder gefordert, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Bautätigkeiten und bauliche Entwicklungen außerhalb der Grünen Mitte – soweit möglich – in der Grünen Mitte darzustellen. Auch dazu muss diese vorher definiert werden.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:


Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, dass langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit

ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: