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Auszug - Ermittlung der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019  

 
 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0085/19 Ermittlung der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abfallgehr für die Jahre 2018 bis 2019 unverändert wie folgt zu belassen:

 

Gefäß-

volumen

 

Grund-gebühr

Leistungs-gebühr

Liter

EUR/Jahr

EUR/Leerung

60

93,12

7,16

80

124,16

9,55

120

186,24

14,33

240

372,47

28,65

1.100

1.707,16

131,32

50 (Sack)

 

6,00

 

Gebühr für die Zusatzbehältervolumen beim Bioabfallgefäß: 0,40 EUR je Liter

 

 

Eine Anpassung der Gebührenmaßstäbe und -sätze in der Abfallsatzung ist nicht erforderlich.

 

Es erfolgt keine Beschlussempfehlung, weil zunächst geklärt werden soll, warum der Beschluss über die Abfallgebühr auch für das Jahr 2018 erfolgen soll.