Bürgerinformationssystem
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage wurde den Mitgliedern des Ältestenrates am 19.02.2019 zur Kenntnis gegeben und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Kruger erklärt auf Nachfrage, dass bislang keine Rückfragen bestehen.
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