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Beschlussvorschlag:
Um die zügige Umsetzung von Planung Dritter, bei denen die Stadt Rödermark Baurecht nur zu diesem Zwecke geschaffen hat, sicherzustellen, sollen in städtebaulichen Verträgen auch Sanktionsmechanismen vereinbart werden. Dies soll in Zukunft bei allen ähnlichen Fällen ebenso gehandhabt werden.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. |
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