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Auszug - Neuwahl/Wiederwahl von einem Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)  

 
 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:13 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0002/18 Neuwahl/Wiederwahl von einem Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Stadtverordnetenvorsteher bittet um Vorschläge aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung.

Der Stadtverordnete Gensert (CDU) schlägt den derzeitigen Ortsgerichtsschöffen; Herrn Karl Otto Geis, zur Wiederwahl vor.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl gemäß den Bestimmungen des § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann wenn niemand widerspricht in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Nachdem niemand widerspricht, lässt der Stadtverordnetenvorsteher offen abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von Herrn Karl Otto Geis zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grünen (9), SPD (3), FWR (3), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:FWR (1)