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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln  

 
 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CAL/0134/17 Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Auf der Grundlage der Ausschussberatungen wird der Beschlussvorschlag um den letzten Absatz erweitert. Ebenso werden im vorletzten Absatz die Worte „nach Möglichkeit“ eingefügt.

Vertreter aller Fraktionen nehmen vor der Abstimmung Stellung zum Sachverhalt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen.

 

Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4 Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig.

 

Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen.

 

Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen.

 

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden nach Möglichkeit in der Grünen Mitte statt.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen auf Grundlage städtebaulicher Verträge zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (10), AL/Die Grünen (8), SPD (2), FWR (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:FDP (4)