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Auszug - Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe  

 
 
3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:15 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0126/16 Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
 
Beschluss


rgermeister Kern erläutert die geplante Beschlussfassung über die Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe. Nach einer Teilpersonalversammlung zu dieser Thematik sei in Absprache mit dem Personalrat und Gewerkschaftsvertretern vereinbart worden, neben der Entscheidung des Magistrates auch eine politische Entscheidung herbeizuführen.

 

In der Folge geben Stadtverordnete aller Fraktionen Erklärungen zu dem vorliegenden Sachverhalt ab.

 

Durch die SPD-Fraktion, Frau Rulewicz, wird der Geschäftsordnungsantrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung abzusetzen. Nach Gegenrede durch die CDU-Fraktion, Herrn Gensert, sst Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:SPD, FDP

Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, FWR

Enthaltung:/

 

Der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann bittet die Stadtverordneten, über die Magistratsvorlage abzustimmen.

 

Auf Antrag des Stadtverordneten Schultheis erfolgt gemäß § 26 Abs. 5 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark namentliche Abstimmung. Die Namensliste der Abstimmungsergebnisse ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werdenckwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit zugestimmt

 

Zustimmung:29

Ablehnung:6

Enthaltung:/