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Auszug - Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte  

 
 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:09 Anlass: Konstituierende Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0079/16 Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Der Stadtverordnetenvorsteher weist von der Wahl darauf hin, dass gemäß den derzeit gültigen Festsetzungen in § 3 der Hauptsatzung die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte sechs beträgt. Die unter TOP 10 beschlossene Änderung der Hauptsatzung tritt erst nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Somit werden vorerst sechs Stadträte/Stadträtinnen gewählt, ernannt, verpflichtet und vereidigt. Die beiden neue Stadträte/Stadträtinnen werden gemäß den vorgelegten Listen ermittelt und in der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2016 ernannt, verpflichtet und vereidigt.

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte erfolgt gemäß § 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Diesbezüglich haben alle Fraktionen schriftliche Wahlvorschläge eingereicht.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher verliest die Vorschlagslisten für die Ernennung der ehrenamtlichen Stadträte. Diese werden parallel an die Stadtverordneten verteilt.

Er bittet die Fraktionen um Benennung je eines Mitgliedes Wahlvorstandes.

 

Dieser setzt sich wie folgt zusammen und nimmt seine Arbeit auf:

 

r die CDU-Fraktion:              Isabelle Schrod

r die Fraktion AL/Die Grünen:              Aaron von Soosten-Höllings

r die SPD-Fraktion:              Yeliz Karademir

r die FDP-Fraktion:              Christian-David Bombelka

r die Fraktion der Freien Wähler:              Gerd Gries

 

 

Die Mandatsträger werden in namentlich zur Stimmabgabe aufrufen.

Der Wahlgang wird abgeschlossen und der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung für die Zeit der Auszählung.

 

Nach Abschluss der Auszählung verliest er das Wahlergebnis :

 

Auf Liste der CDU-Fraktion entfielen              15 Stimmen              =              2 Sitze

 

auf die Liste der Fraktion AL/Die Grünen              10Stimmen              =              1 Sitz

 

auf die Liste der SPD-Fraktion              6 Stimmen              =              1 Sitz

 

auf die Liste der FDP-Fraktion              4 Stimmen              =              1 Sitz

 

auf die Liste der Fraktion der Freien Wähler              4 Stimmen              =              1 Sitz

 

 

Somit sind in den Magistrat gewählt:

 

1.              Anna-Monika Gierszewski

 

2.              Mona Reusch

 

3.              Karin von der Lühe

 

4.              Werner Popp

 

5.              Manfred Rädlein

 

6.              Hans Gensert

 

Der Stadtverordnetenvorsteher bitte die gewählten Magistratsmitglieder, den Verzicht auf ihr Mandat gegenüber dem anwesenden Gemeindewahlleiter schriftlich zu erklären, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Er erläutert, dass ebenfalls der Stadtverordnete Hente im Vorgriff auf seine Ernennung zum Stadtrat am 24.05.2016 den Verzicht auf sein Mandat erklären wird.

 

Nachdem die gewählten Stadträte/innen auf ihr Mandat verzichtet haben, begrüßt der Stadtverordnetenvorsteher die nachrückenden Stadtverordneten

 

Keck, Franz (CDU)

Catta, Jutta (CDU)

Sulzmann, Hans (CDU)

Butz, Raimund (Andere Liste / Die Grünen)

Zeller, Jochen (SPD)

Kupczok, Siegfried (Freie Wähler)

 

Der Stadtverordnetenvorsteher verpflichtet die neuen Mandatsträger, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Sie werden um Verschwiegenheit gebeten (§ 24 HGO) und darum ersucht, bei einem Widerstreit der Interessen (§ 25 HGO) dies anzuzeigen und bei entsprechend zu behandelnden Punkten an Beratung und Abstimmung nicht teilzunehmen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher bittet die neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte, zur Ernennung und Vereidigung vorzutreten. In der Folge übergibt er das Wort an Bürgermeister Kern.

 

rgermeister Kern übereicht den neu gewählten Magistratsmitgliedern die Ernennungsurkunde. Sodann verpflichtet der Stadtverordnetenvorsteher die Gewählten jeweils durch Handschlag und nimmt den Stadträten und Stadträtinnen einzeln den Diensteid nach § 38 Beamten-Statusgesetz in Verbindung mit § 47 des Hessischen Beamtengesetzes ab.