Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0079/16  

 
 
Betreff: Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.04.2016 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 39 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 3 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark wählt die Stadtverordnetenversammlung die ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats.

 

Die Zahl der Stadträte beträgt sieben.

 

Die Stelle des Ersten Stadtrats wird hauptamtlich verwaltet. Somit hat die Stadtverordnetenversammlung sechs ehrenamtliche Stadträte zu wählen.

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte erfolgt gemäß § 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten.

 

 

1.              ______________________________

 

2.              ______________________________

 

3.              ______________________________

 

4.              ______________________________

 

5.              ______________________________

 

6.              ______________________________