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Der Stadtverordnetenvorsteher verliest, dass von dem Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 11. März 2016 festgestellte Wahlergebnist:
CDU 136.251 Stimmen = 39,5 % = 15 Sitze
AL/GRÜNE 83.447 Stimmen = 24,2 % = 10 Sitze
SPD 54.808 Stimmen = 15,9 % = 6 Sitze
FDP 34.551 Stimmen = 10,0 % = 4 Sitze
FWR 35.801 Stimmen = 10,4 % = 4 Sitze
Gesamtzahl der gültigen Stimmen = 344.858 Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel = 428 Gesamtzahl der Wählerinnen und Wähler = 9.654 (47,3 %) Wahlberechtigte Personen laut Wählerverzeichnis = 20.403
Er stellt fest, dass gegen das Wahlergebnis sind nach der Bekanntmachung binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen keine Einsprüche beim Wahlleiter eingegangen sind.
In der Folge lässt er über die Gültigkeit der Wahl abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 6. März 2016.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP Ablehnung: / Enthaltung: /
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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