Bürgerinformationssystem
Gemäß § 57 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Bis zur Wahl des bzw. der Vorsitzenden führt das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung den Vorsitz.
Bürgermeister stellt fest, dass der am 5. September 1941 geborene Stadtverordnete Bernd Drescher das älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung ist.
Er übergibt die Sitzungsleitung an den Altersvorsitzenden, den Stadtverordneten Bernd Drescher.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||