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Vorlage - VO/0066/16  

 
 
Betreff: Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung (Altersvorsitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.04.2016 
konstituierenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Nachdem der Bürgermeister gemäß § 56 Abs. 2 HGO die erste Sitzung eröffnet hat, ist das an Jahren älteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (§57 Abs. 1 HGO) zu ermitteln.

 

Dies ist notwendig, da aufgrund § 57 Abs. 1 Satz 3 HGO die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bis zur Wahl des/der Vorsitzenden zunächst von einem „Altersvorsitzenden“ zu leiten ist.