Bürgerinformationssystem
TOP 3 und TOP 4
werden zur gemeinsamen Beratung aufgerufen. Es liegt keine
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vor. Es wird daher empfohlen,
das „Ergänzende Verfahren“ durchzuführen, und die öffentliche Auslegung zu
beschließen. |
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