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Auszug - Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)  

 
 
52. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 20:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
CAL/0249/15 Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:
 

Der in der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2014 einstimmig gefasste Beschluss „Änderung zum Antrag der SPD-Fraktion "Sozialwohnungen" vom 15.09.2014 - modifiziert mit Vorlage der SPD-Fraktion vom 02.10.2014 wird wie folgt modifiziert:

 

  1. Das Hearing beim Landkreis Offenbach am 5. November hat zunächst ausreichend Grundlageninformationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung gestellt. Das beschlossene Expertenhearing zum Sozialen Wohnungsbau in Rödermark kann daher entfallen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt unter Hinzuziehung von Expertenwissen der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob die folgenden Standorte im Stadtgebiet für die Durchführung von öffentlich gefördertem (sozialen) Wohnungsbau geeignet sind:
  • Babenhäuser Straße Ecke Am Motzenbruch (Kita Motzenbruch)
  • Lessingstraße Ecke Schillerstraße (Kita Lessingstraße) hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder Seniorengerechtes Wohnen
  • Teile des „Perlite Geländes“ am Ender der Straße „Am Schwimmbad“
  • Teile des „Gaswerk Geländes“ an der Mainzer Straße
  • Teile des Areals an der Kapellenstraße (Disco Ruine)
  • Teile der östliche bislang unbeplanten - Straßenseite der Seligenstädter Straße
  • Teile des Areals ehemalige Seniorenwohnanlage „Am Mühlengrund“
  1. Weiter soll geprüft werden:

 

  • unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen auf den dargestellten Arealen öffentlich geförderter (sozialer) Wohnungsbau möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit gemeinnützigen, caritativen und privaten Investoren in Erwägung zu ziehen.
  • r welche Zielgruppen besonderer Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen besteht.
  • Einen möglichen besonderen Bedarf an barrierefreiem oder generationenübergreifendem Wohnraum darzustellen.
  • Darzustellen, ob in den Ortskernen von Ober-Roden und Urberach Flächenpotentiale für geförderten Wohnungsbau vorhanden sind und unter welchen Rahmenbedingungen diese mobilisiert werden könnten.

Herr Gerl kündigt eine redaktionelle Überarbeitung des Änderungsantrages bis zum kommenden Wochenende an.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.