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Auszug - "Rödermark 2025+" - Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach - Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen"  

 
 
52. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 20:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
CAL/0247/15 "Rödermark 2025+" - Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach - Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

A)     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „dermark 2025+ voranzutreiben.

 

Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Rahmenplanung für folgende Maßnahmen hilfreich sein könnte:

 

  1. Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ Darstellung der Fördervoraussetzungen und der Fördermöglichkeiten
  2. Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 7 h EStG
  3. Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Bauleitplanung, insbesondere auch Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, Überplanungen
  4. Aufwertung und (energetische) Sanierung von Altbausubstanz in den Ortskernen
  5. Verbesserung der Funktion und Gestaltung der vorhandenen Plätze in den Ortskernen
  6. Etwaige Neukonzeptionierung und Neuschaffung von Freiräumen, Plätzen
  7. Mobilisierung von derzeit nicht nutzbaren Arealen für den Wohnungsbau

 

B)     Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann.

 

Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen.

 

In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion der Freien Wähler, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.