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Beschlussvorschlag:
I.) Der Magistrat wird beauftragt, für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten: Das zu beplanende Gebiet liegt in der Flur 7 von Ober‐Roden und umfasst die Flurstücke 107/3‐126/1 sowie 230/2 und 252/1‐266/2. Die Flurstücke 107/3‐116/1 mit 14.722 m2 sind bisher Teil des Bebauungsplans A 42 „Rödermarkring IV“ mit der Festsetzung Flächen für Landwirtschaft. Die Flurstücke 122‐126 mit 6.725 m2 sind bisher Teil des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ mit den Festsetzungen Flächen für Landwirtschaft (122 und 123) sowie Grünland (124/1 und 126/1).
II.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass im zum Zwecke der Neu‐/Überplanung das gesamte vorstehend genannte Areal mit einer Fläche von insgesamt ungefähr 6,21 ha – zusammengefasst – als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll. Ausgleichsmaßnahmen sind bevorzugt außerhalb des Areals zu verwirklichen.
Es erfolgt keine Abstimmung, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. |
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