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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.07.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtverordnetenversammlung für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung bei Enthaltung der SPD-Fraktion, einem Fraktionsmitglied der CDU-Fraktion und Ablehnung der FDP-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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