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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bei den zuständigen Planungsbehörden eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen / RegFNPs 2010 zu beantragen und das entsprechende Verfahren zur Planänderung vorzubereiten. Dieses Abweichungs‐/Änderungsverfahren soll 2 Teilflächen betreffen.
I.) Teilfläche 1 befindet sich in der Flur 16 von Ober‐Roden und soll folgende Flurstücke umfassen: 2‐12/1 mit insgesamt 30.500 m2, 13/1‐30 mit insgesamt 36.300 m2 sowie 31/1‐46 mit insgesamt 29.820 m2. Die Gesamtfläche, die als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll, beträgt 9,834 ha.
II.) Teilfläche 2 befindet sich in der Fluren 5 und 6 von Urberach und soll folgende Flurstücke umfassen: Flur 6, Flurstücke 89 und 94 mit insgesamt 28.100 m2, Flur 5, Flurstücke 2‐16, 21 (z.T.), 25 und 26 mit insgesamt rund 100.000 m2. Die Gesamtfläche, die als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt werden soll, beträgt rund 13 ha. |
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