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Auszug - Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", erneuter Satzungsbeschluss T.V. (Email Bgm vom 19.03.2015)  

 
 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0059/15 Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", erneuter Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
 
Beschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird von der Verwaltung die Tisch-Vorlage VO/0059/15 ausgeteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:

Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfällt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.