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Auszug - 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  

 
 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0039/15 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Verwaltung verteilt folgende Unterlagen:

 

-          Anträge der Fraktionen inklusive der dazu gehörenden Stellungnahmen des Magistrates

-          Abstimmungsliste zu den Anträgen der Fraktionen

-          Ergänzende Unterlagen zum Doppelhaushalt 2015/2016 (erneute Verteilung)

 

Es wird vereinbart, dass die eingegangenen Anträge am nächsten Vormittag an die Stadtverordneten per Email versendet werden sollen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ergänzende Anträge der Fraktionen FDP sowie FW Freie Wähler vor (lfd. Nr. 14a und 14b) die zunächst beraten werden.

r den heutigen Abend wird vom Antragsteller eine Neufassung der Antrages Nr. 14b angekündigt.

 

Beschlussvorschlag 14 a):

 

Es wird ein Gremium geschaffen, das die Möglichkeiten des Umgangs mit Härtefällen, die durch die Erhöhung der Grundsteuer entstehen würden, prüft und innerhalb von 9 Monaten geeignete Vorschläge erarbeitet, wie diese Härten abgemildert werden können.

Damit dieses Gremium arbeiten kann, werden an geeigneter Stelle (z.B. Büro des Bürgermeisters) 2.000 € zusätzliche Sachmittel eingestellt.

 

 

Es wird festgestellt, dass es sich bei Antrag Nr. 14a nicht um einen Haushaltsantrag handelt. Der Antrag verbleibt im Geschäftsgang, es findet keine Abstimmung statt.

 

Beschlussvorschlag 14 b):

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die jährlichen Einnahmen der Stadt Rödermark aus der Grundsteuer B bis einschließlich zum Jahr 2025 gedeckelt werden auf einen Betrag, der sich wie folgt errechnet:

 

100 v. H. d. Einnahmen aus der Grundsteuer B = A × B × C

 

A = Grundstückseinheitswert (Basisjahr Bescheid 2015)

B = Grundsteuermesszahl auf (Basisjahr ist Bescheid 2015)

C = Grundsteuerhebesatz B.

Der maximal mögliche Wert von C soll dabei 600 % betragen.

 

Verändern sich im Laufe eines Jahres die Faktoren A oder B, wird automatisch rückwirkend die Hebesatzsatzung so angepasst, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben.

 

Die Anpassung des Hebesatzsatzes der Grundsteuer B wird nach diesem Grundsatz bis zum Jahr 2025 durch Stadtverordnetenversammlung sichergestellt.

 

Zu Antrag Nr. 14 b kündigt der Antragsteller für den nächsten Tag eine Entscheidung an, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden soll.

Der Antrag verbleibt im Geschäftsgang, es findet keine Abstimmung statt.

 

 

 

Beschlussvorschlag VO/0039/15:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark Hebesatzsatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:

 

Grundsteuer B von               450 %               auf              540 % 

Gewerbesteuer von 350 %               auf              380 % 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich bei Ablehnung der Freien Wähler und der FDP sowie Enthaltung der SPD dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung: