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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:
Grundsteuer B von 450 % auf 540 % Gewerbesteuer von 350 % auf 380 %
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Von den Fraktionen werden ca. 10 bis 12 Anträge zum Haushalt 2015/2016 angekündigt. Es wird vereinbart, für den 23.03.2015 eine zusätzliche Ausschussberatung vorzusehen. Es ergeht eine neue Einladung.
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