Bürgerinformationssystem
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Zu dem vorgelegten Bebauungsplan sowie zu dem geplanten Bauvorhaben mit vorgelagerter Sanierung der vorhandenen Altlast gibt es umfangreiche Wortmeldungen der Fraktionen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.
Der Magistrat wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe des Bebauungsplans in Bezug auf die Störfallthematik durch die zuständige Fachstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt herbeizuführen und im Anschluss daran eine Mehrausfertigung des Bebauungsplans dem Regionalverband Frankfurt-Rhein Main zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zu übersenden. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: FDP Enthaltung: /
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