Bürgerinformationssystem
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Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsam zur Beratung aufgerufen.
Bürgermeister Kern teilt mit, dass im Rahmen der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 1.04. 2014 der Kaufvertrag zum Verkauf des Grundstückes Odenwaldstraße 40 am 04.11.2014 protokolliert wurde. Unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren wurde ein Kaufpreis von 1.230.222,92 € vereinbart.
Bürgermeister Kern erläutert zu den Einwendungen von Bürgern, dass zwei Einwendungen zurückgenommen wurden. Im Fall der verbleibenden Einwendung sei eine privatrechtliche Einigung mit dem Bauträger erzielt worden. Da diese noch nicht vertraglich umgesetzt wurde, bleibt die Einwendung bestehen und muss behandelt werden.
Die Abstimmung erfolgt en bloc.
Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der als Anlage beigefügten Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt. Der Magistrat wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD,FWR Ablehnung: / Enthaltung: FDP
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