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Herr Stefan Junge begründet den Antrag.
Der Erste Stadtrat, Herr Rotter, betont, dass die Stadt Rödermark die Schaffung von Sozialwohnungen nicht kategorisch ausschließt, weist jedoch darauf hin, dass keine geeigneten Wohnbaugrundstücke im Bestand der kommunalen Betriebe Rödermark sind. Außerdem wurden seit 2010 36 barrierefreie Sozialwohnungen errichtet bzw. finanziell unterstützt. Weitere diesbezügliche Aktivitäten sind aus eigener Kraft weder finanziell noch personell zu stemmen.
In diesem Zusammenhang gibt Herr Rotter den unter TOP 10 vorgesehen Bericht zur Flüchtlingssituation:
Die städtischen Wohnungen, die derzeit frei werden, werden mit Flüchtlingen belegt. Die Unterbringung von Flüchtlingen in freien Privatwohnungen gestaltet sich äußert schwierig, da diese überteuert sind. Bezüglich des leerstehenden Hauses in der Odenwaldstr. 60 (frühere Polizeistation) gibt es diesbezügliche Gespräche, ein Ergebnis steht allerdings noch aus. Derzeit ist es so, dass viele Kommunen Wohnungen freihalten, es aber zu Leerständen kommt, weil von Gießen aus die Verteilung nicht reibungslos abläuft. Dies ist besser zu organisieren. Auf Sozialdezernenten-Ebene werden Bestrebungen dahingehend angestellt, die Verteilung der Flüchtlinge besser zu steuern. In Rödermark wurden bisher alle uns zugewiesenen Flüchtlinge untergebracht. Für die künftige Unterbringung werden allerdings Investitionen zu tätigen sein: Ein Thema in diesem Rahmen sind mobile Wohnanlagen. Da aber keine städtischen Mittel vorhanden sind, wird auch versucht werden, mit Investoren diesen Bedarf abzudecken.
Einvernehmlich wird festgestellt, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nicht dazu führen darf, dass der schon vorhandene Bedarf an Sozialwohnungen unbeachtet bleibt. Genauso einig ist man sich jedoch auch darin, dass es kaum möglich sein wird, die Vermischung der Problematik „Schaffung Wohnraum für Flüchtlinge/Schaffung von Sozialwohnungen für andere Bedürftige“ zu verhindern.
Nach Abwägung all dieser Argumente zieht der Antragsteller seinen Antrag vorerst zurück. Es soll vor Weiterbehandlung eine nochmalige fraktionsinterne Beratung stattfinden. |
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