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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages Teil 2 mit der Projektgesellschaft „Atrium am Ober-Röder Bahnhof mbH“ gemäß Anlage. Die Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Ein Anspruch auf einen Bebauungsplan oder gar auf einen Bebauungsplan bestimmten Inhalts wird mit dem städtebaulichen Vertrag nicht begründet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:CDU, ALG, SPD, FWR Ablehnung:FDP Enthaltung:-
Dem Antrag wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Auf Nachfragen hinsichtlich der Nutzungsart (Misch-, Gewerbegebiet) im Bereich der Odenwaldstraße erläutert Herr Bürgermeister Kern, dass wegen dieser Problematik eine Überplanung des Gebietes geprüft wird.
Hinsichtlich des Bauvorhabens „Früchtenicht“ ist am 30.10.2014 im Foyer der Kulturhalle Ober-Roden eine Informationsveranstaltung für die Bürger vorgesehen. |
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