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Auszug - Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit  

 
 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
CAL/0111/14 Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
 
Beschluss


Zu dieser Vorlage gibt Herr Erster Stadtrat eine Stellungnahme ab.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in dermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen hrend der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

 

Die Abstimmung wird auf Antrag in die Sitzung des H+F-Ausschusses verschoben.