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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht. |
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