Bürgerinformationssystem
Die Stadt Rödermark will das Vorschlagsrecht für den SBR mit der Änderung der Geschäftsordnung manifestieren. Es erfolgt eine Gleichstellung mit dem ABR. Der SBR kann zukünftig Anträge/Initiativen über den Magistrat stellen und diese über den Magistrat in die Stavo einbringen. Siehe Vorlage VO/0044/14 zu TOP 6.
Beschluss-Empfehlung des SBR an den Haupt und Finanzausschuss: Die Mitglieder des Seniorenbeirats stimmen einstimmig für die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark.
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