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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und 713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).
Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A. |
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