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Herr Lauer begründet den Antrag.
Herr Rotter führt hierzu aus, dass die Zuständigkeit eindeutig beim Kreis Offenbach liegt. Derzeit wird vom Kreis Offenbach eine neue Satzung erarbeitet, die auch neue Vergütungssätze für Tagespflegepersonen beinhalten wird.
Der Erste Stadtrat schlägt deshalb vor, zunächst die sich in Änderung befindliche Satzung abzuwarten. Gleichzeitig weist sowohl er als auch Herr Bürgermeister Kern darauf hin, dass die Stadt Rödermark bereits jetzt Leistungen in nicht unerheblichen Umfang über die in diesem Rahmen bestimmten gesetzlichen Vorgaben hinaus gewährt.
Nach einer ausführlichen Erörterung in dieser Angelegenheit wird folgendes weitere Vorgehen einvernehmlich vom Ausschuss festgelegt: der Antrag bleibt im Geschäftsgang, wird jedoch zurückgestellt bis die geänderte Satzung des Kreises Offenbach vorliegt. |
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