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Auszug - Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan "Erikastraße, 1. Änderung" im Stadtteil Ober-Roden  

 
 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 13.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0126/13 Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan "Erikastraße, 1. Änderung" im Stadtteil Ober-Roden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Sdten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“, dessen Gebiet im Stadtteil Ober-Roden zwischen der Straße „Breidertring“ und „Erikastraße“ gelegen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erikastre, 1. Änderung“ und soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Erikastraße“ in allen seinen Festsetzungen ersetzen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise) und kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen gnderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Entwurf des jetzt abzuschließenden Städtebaulichen Vertrags konkretisiert die grundsätzlichen Festlegungen des Vorvertrages und sieht folgende Kostenteilung vor:

 

Planungs- und Ing.-Kosten (auch Gutachterkosten)

des Bebauungsplans und der Baulandumlegung              50% Stadt und 50% ev. Kirche

Maßnahmen des passiven Lärmschutzes                                          100% ev. Kirche

Herstellung der Straßenverbreiterung (ca. 14.000 €)              100% Stadt

Kosten die durch evtl. zwingend erforderlichen aktiven Lärmschutz anfallen sind von dieser o.g. Kostenteilungsregelung herausgenommen und müssen separat verhandelt werden.

Diese Kostenteilung berücksichtigt folgende Aspekte:

1)     Die für die evtl. Verbreiterung des Azaleenweges erforderlichen Flächen werden von der evangelischen Kirche bereitgestellt. (Bewertungsmaßstab: Gegenwert Verkehrsfläche : 105 qm x 25 €/qm=2.625 €; Gegenwert Wohnbaufläche : 105 qm x 360 €/qm =37.800 €)

2)     Der Kinderspielplatz soll an der vorhandenen Stelle verbleiben, so dass entgegen der ursprünglichen städtebaulichen Planung kein Neubau erforderlich wird (Ersparnis: ca. 15.000 €).

 

Zielsetzung der Änderung des Bebauungsplanes „Erikastraße“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung für Menschen mit geistiger Behinderung errichten zu können. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Allerdings soll wegen der Bedeutung der Maßnahme nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, welche nach § 13a, Abs. 2 Nr.1 grundsätzlich möglich wäre, abgesehen werden. Vielmehr soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für diesen Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:

a) In einer öffentlichen Bekanntmachung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in den Grundzügen dargelegt. Es wird zu einer Erörterungsveranstaltung eingeladen.

b) Bei dieser Versammlung werden nochmals die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es besteht Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.