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Herr Büchsenschütz präsentiert die Prüfung des Jahresabschlusses und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revision und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 13. Mai versehenen Jahresabschluss 2012 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 7.943.213,04 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Herr Erster Stadtrat Sturm weist darauf hin, dass der Jahresbericht in diesem Jahr entfällt, weil bereits ein geprüfter Jahresabschluss vorliegt. Bei Bedarf kann aber ein Jahresbericht 2012 in der Verwaltung angefordert werden. |
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