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Vorlage - VO/0125/13  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzbuchhaltung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
13.06.2013 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
25.06.2013 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss2012_Gremien  
Anlagenspiegel 2012  

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 27. Dezember 2012 die GBZ Revision und Treuhand AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 beauftragt.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde von der GBZ Revision und Treuhand AG, Kassel, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde am 13. Mai 2013 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revision und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.

 

Der Jahresabschluss 2012 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.943.213,04 Euro aus, dem ein Planansatz 2012 in Höhe von 8.587.679,50 Euro gegenüber steht. Das Ergebnis ist somit gegenüber der Planung um 644.471,46 Euro verbessert.

 

In den Jahren, in denen die Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, ist es zur periodengerechten Darstellung der Kreis- und der Schulumlage erforderlich, Rückstellungen zu bilden, da der Zahlbetrag der Umlagen nach dem Steueraufkommen der Vorjahre berechnet wird. Die Berechnung für den Jahresabschluss 2012 hat ergeben, dass aufgrund höherer Steuereinnahmen eine Rückstellung für die Folgejahre in Höhe von 1.385.021,00 erfolgen muss.

 

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten spiegeln zum 31.12.2012 eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 33 Mio. Euro wider.

 

Gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO kann ein nach fünf Jahren noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag mit der Nettoposition verrechnet werden. Aufgrund des Jahresverlustes aus 2007 (-2.767.659,09) verringert sich die Nettoposition auf 86.692.527,08 Euro.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 7.943.213,04 Euro gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revision und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 13. Mai versehenen Jahresabschluss 2012 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 7.943.213,04 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen

Jahresabschluss 2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss2012_Gremien (4719 KB)      
Anlage 2 2 Anlagenspiegel 2012 (36 KB)