Bürgerinformationssystem
Herr Sturm lobt noch einmal ausdrücklich die frühzeitige Fertigstellung des Jahresabschlusses durch die Verwaltung. Rödermark hat hiermit den ersten geprüften Jahresabschluss in Hessen.
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revision und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 13. Mai versehenen Jahresabschluss 2012 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 7.943.213,04 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: / |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||