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Auszug - Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"  

 
 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0087/13 Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Im Vorgriff auf die Abstimmung erläutert Herr Bürgermeister Kern den Werdegang der geplanten Änderungen der Bebauungspläne. Diese Änderungen wurden nach erfolgter Anhörung der ansässigen Unternehmen erarbeitet.

 

Herr Rädlein bittet darum, den im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Ausschluss der Ansiedlung von Internetcafés zu überdenken, da hiervon keine Störrungen zu erwarten sind.

Herr Junge entgegnet, dass nach seiner Kenntnis aus einem Internetcafé sehr schnell ein Wettbüro/Spielhölle entsteht.

Herr Bürgermeister Kern sagt Überprüfung der Anregung zu.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S1509) geändert worden ist.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderungsplan“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden südlich des Rödermarkrings zwischen Albert-Einstein-Straße, der Bahnlinie und dem Wald.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Überplanung:

- Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet(Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

- der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

- der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

- der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter

 

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung: keine

Enthaltung: FDP, FWR

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.