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Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark (Feuerwehrgebührensatzung) sowie des Gebührenverzeichnisses vorzulegen. Die Gebühren sollen zukünftig annähernd kostendeckend erhoben werden, soweit der Einsatz nicht gemäß § 61 Abs. 1 S. und Abs. 5 HBKG gebührenfrei ist.
Die durch die Gebührenordnung erzielten Mehreinnahmen sollen auch vorzugsweise zur Nachwuchsfindung, Nachwuchsförderung, Fortbildung im Feuerwehrbereich sowie zur Anschaffung optimaler persönlicher Schutzausrüstungen verwendet werden.
Eine Beschlußempfehlung ergeht nicht. |
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