Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Gebührenverzeichnis wurde zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.1995 geändert. Die allgemeine Preisentwicklung sowie Vorgaben zu annähernd kostendeckenden Gebührenhaushalten machen eine Überarbeitung der Regelungen im Feuerwehrbereich erforderlich.
Die langfristige Sicherung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren erfordern verstärkt Bemühungen, eine Mitarbeit in diesem Bereich noch attraktiver zu gestalten. Nachwuchsfindung, Nachwuchsförderung, Fortbildung im Feuerwehrbereich sowie das zur Verfügung stellen optimaler persönlicher Schutzausrüstungen sind eng damit verbunden. Wünschenswert wäre, verstärkt Frauen und Mitbürger mit Migrationshintergrund für den Feuerwehrdienst zu gewinne Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Entwurf zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark (Feuerwehrgebührensatzung) sowie des Gebührenverzeichnisses vorzulegen. Die Gebühren sollen zukünftig annähernd kostendeckend erhoben werden, soweit der Einsatz nicht gemäß § 61 Abs. 1 S. und Abs. 5 HBKG gebührenfrei ist.
Die durch die Gebührenordnung erzielten Mehreinnahmen sollen auch vorzugsweise zur Nachwuchsfindung, Nachwuchsförderung, Fortbildung im Feuerwehrbereich sowie zur Anschaffung optimaler persönlicher Schutzausrüstungen verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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