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Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2012 bezüglich des Verkaufs des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1 (alte Bezeichnung), Hallhüttenweg 18, wird aufgehoben (VO/0177/12).
2. Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/4 (neue Bezeichnung), Hallhüttenweg 18 mit 453 qm zu einem Pauschalpreis von 116.000,00 € inklusive Erschließungksoten an den in der Anlage genannten Erwerber. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht. |
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