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Vorlage - VO/0031/13  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18, 453 m²
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
13.02.2013      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
06.03.2013 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.03.2013 
24. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.03.2013 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/4, Hallhüttenweg 18, wird seit Jahren zum Kauf angeboten und war auch bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Magistrat.

 

Ein Nachbar zeigt bereits seit längerem Interesse an dem Grundstück, allerdings zu einem reduzierten Preis (ursprüngliches Angebot 90.000,00 €).

Das Grundstück hat einen ungünstigen Zuschnitt (sehr schmal und lang), liegt in einem leichten Gefälle, ist teilweise feucht und mit Bambus bewachsen. Der jährliche Pflegaufwand ist hoch, da dort keine Maschinen einsetzbar sind und alle Arbeiten von Hand ausgeführt werden müssen. Mittlerweile muss auch regelmäßig eine Rattenbekämpfung auf dem Grundstück durchgeführt werden.

Die Bebauungsmöglichkeit ist durch die beidseitige Grenzbebauung der Nachbargrundstücke erschwert.

 

Es gab einen Interessenten, der aufgrund der Größe des Grundstücks einen Antrag auf Erwerb zu einem Preis von 300,00 €/qm (insg. ca. 135.000,00 €, endgültige Vermessung stand noch aus) gestellt hatte. Die Stadtverordnetenversammlung hat diesem Antrag in der Sitzung am 11.09.2012 stattgegeben. Der Antragsteller hat dann allerdings seinen Antrag zurückgezogen, da er ein anderes Grundstück mit gleicher Größe, aber wesentlich besserem Zuschnitt gefunden hatte.

 

Der Nachbar bekundet weiterhin sein Interesse am Erwerb, allerdings nicht zum Preis von 300,00 €/qm. Er wäre bereit, 116.000,00 € zuzahlen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen aufgrund der vorgenannten Problematik dem Verkauf zu einem Preis von 116.000,00 € zuzustimmen (selbst wenn dieser Betrag unter dem Buchwert liegt).

 

Ein Lageplan und die Vorstellung des Käufers sind als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2012 bezüglich des Verkaufs des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1 (alte Bezeichnung), Hallhüttenweg 18, wird aufgehoben (VO/0177/12).

 

2. Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/4 (neue Bezeichnung), Hallhüttenweg 18 mit 453 qm zu einem Pauschalpreis von 116.000,00 € inklusive Erschließungksoten an den in der Anlage genannten Erwerber.

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der derzeitige Buchwert des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/4 (neue Bezeichnung) beträgt 113.250 €. Der Ertrag für den Ergebnishaushalt beläuft sich somit auf 2.750 €. /06.02.2013 Scho

 


Anlagen

 

  1. Lageplan

 

  1. Vorstellung Käufer