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Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2012 bezüglich des Verkaufs des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1 (alte Bezeichnung), Hallhüttenweg 18, wird aufgehoben (VO/0177/12).
2. Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/4 (neue Bezeichnung), Hallhüttenweg 18 mit 453 qm zu einem Pauschalpreis von 116.000,00 € inklusive Erschließungkosten an den in der Anlage genannten Erwerber. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: / |
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