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Beschlussvorschlag Ursprungsantrag:
Im Hinblick auf die bevorstehende Wahl des hauptamtlichen Ersten Stadtrates wird gemäß § 42 Absatz 2 HGO ein Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.
Die Anzahl der Ausschussmitglieder beträgt 13.
Es gilt das Benennungsverfahren.
Zustimmung: CDU, AL Ablehnung: SPD, FW, FDP Enthaltung: / |
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