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Vorlage - CAL/0014/13  

 
 
Betreff: Neuwahl des Ersten Stadtrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.01.2013 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.02.2013 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stelle des Ersten Stadtrates ist ab dem 01.07.2013 neu zu besetzen.

 

Gemäß § 40 Absatz I HGO i. V. mit § 42 Absatz 4 HGO soll die Wahl spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Stadtrates erfolgen.

 

Gemäß § 42 Absatz II HGO ist ein Ausschuss zur Vorbereitung dieser Wahl einzusetzen


Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick auf die bevorstehende Wahl des hauptamtlichen Ersten Stadtrates wird gemäß §  42 Absatz 2 HGO ein Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.

 

Die Anzahl der Ausschussmitglieder beträgt 13.

 

Es gilt das Benennungsverfahren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltun