Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Stelle des Ersten Stadtrates ist ab dem 01.07.2013 neu zu besetzen.
Gemäß § 40 Absatz I HGO i. V. mit § 42 Absatz 4 HGO soll die Wahl spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Stadtrates erfolgen.
Gemäß § 42 Absatz II HGO ist ein Ausschuss zur Vorbereitung dieser Wahl einzusetzen Beschlussvorschlag:
Im Hinblick auf die bevorstehende Wahl des hauptamtlichen Ersten Stadtrates wird gemäß § 42 Absatz 2 HGO ein Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.
Die Anzahl der Ausschussmitglieder beträgt 13.
Es gilt das Benennungsverfahren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltun |
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