Bürgerinformationssystem
Der Erste Stadtrat, Herr Sturm, führt in das Thema ein und erläutert mögliche Auswirkungen bei Mehr- oder Mindereinnahmen aus dem Finanzausgleich. Im Anschluss wird erörtert, dass bei den Personalkosten eine zweiprozentige Steigerung und bei den Sachkosten eine einprozentige Steigerung vorgesehen ist. Dies wäre nach dem Schutzschirmgesetz nicht erforderlich, wird aber die Konsolidierung in Zukunft etwas erleichtern, weil wahrscheinliche Kostensteigerungen schon berücksichtigt sind.
Im weiteren Verlauf erläutert Herr Sturm den „Kopf“ der Konsolidierungsliste, die Situation im Personalbereich, hier insbesondere, dass frei werdende Stellen nicht wieder besetzt werden können.
Die Konsolidierung könnte wie folgt vorgenommen werden: 56% durch Aufwandsreduzierung
44% durch höhere Einnahmen
Personal- und Sachkosteneinsparungen bei den Kommunalen Betrieben führen bei den Fachbereichen zu geringeren Mieten und Nebenkosten.
Insgesamt führte das Ergebnis dazu, dass den Mitarbeitern im Rahmen einer Personalversammlung zugesagt werden konnte, dass wenn alle angestrebten Maßnahmen greifen, keine betriebsbedingten Kündigungen erforderlich sind.
Mit dem Land wird vereinbart:
Die Maßnahmenliste ist erforderlich zur Antragsstellung, um die Plausibilität des Ausgleichs erläutern zu können.
Aber: Eine Variabilität in geringem Umfang ist vorhanden. Sollten einzelne Maßnahmen nicht greifen, können bzw. müssen sie durch andere Maßnahmen ersetzt werden.
Die kommunale Aufsicht über die Stadt Rödermark geht von der Kommunalaufsicht des Landkreises auf den Regierungspräsidenten über.
Bei Nichterfüllung der Vereinbarung durch die Stadt, gehen die Darlehen in Höhe von 12,26 Mio. € an die Stadt zurück. Dies sind überwiegend Kassenkredite (rund 10 Mio. €). Zunächst ist kein großer Zinsvorteil zu erwarten, aber langfristig ist mit steigenden Zinsen bei Kassenkrediten zu rechnen. Dann würde ein Zinsvorteil entstehen, weil die Wi-Bank die Darlehen zum heutigen Zeitpunkt zu günstigen Konditionen mit einer Zinsbindung von 10 Jahren aufnimmt.
Die Risiken sind überschaubar. Im schlechtesten Fall gehen die Darlehen wieder an die Stadt Rödermark über.
Der Schutzschirmantrag liegt dem Land Hessen bereits vor, da die Prüfung des Antrags nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung aufgrund der Kürze der Zeit bis zur Unterzeichnung sonst nicht möglich wäre. Basis für die Antragsstellung ist der Magistratsbeschluss über die Maßnahmenliste von 21.01.2013.
Letztmögliche Frist für die Unterzeichnung ist der 15.02.2013.
Es werden die Antworten auf die Fragen der SPD und der FDP Fraktion in schriftlicher Form beantwortet. Der Erste Stadtrat und der Bürgermeister erläutern die Antworten.
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht. |
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