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Vorlage - VO/0012/13  

 
 
Betreff: Entschuldungsfonds
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1 Bt
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
21.01.2013      ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
31.01.2013 
23. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.02.2013 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Defizitabbau 2013 bis 2020 Stand 22.1.2013  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22. Mai 2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Beim Hessischen Ministerium der Finanzen wird fristgerecht bis spätestens 29.6.2012 ein Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm eingereicht. Beantragt wird die in Aussicht gestellte Teilentschuldung in Höhe von 12.260.962 € aus Landesmitteln sowie die Zinshilfe des Landes in Höhe von 1,0 % für 30 Jahre. Zusätzlich wird eine Zinsverbilligung aus Mitteln des Landesausgleichsstocks in Höhe von 1,0% vom 1. bis 15. Jahr und in Höhe von 0,5% ab dem 16. Jahr beantragt. Über die zu benennenden Konsolidierungsmaßnahmen wird in der 2. Jahreshälfte 2012, vor Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung, in der Stadtverordnetenversammlung beraten.

 

Der Magistrat hat den zur Teilnahme am Schutzschirm erforderlichen Antrag mit Datum 21.06.2012 gestellt. Der Antrag enthielt ein Szenario, das einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt im Jahr 2020 auswies.

Dieses Ergebnis wurde von den Vertretern des Innen- und des Finanzministeriums nicht akzeptiert. Die Ministerien forderten dazu auf, den Antrag mit dem Ziel zu überarbeiten, dass ein erster großer Abbauschritt bereits in 2013 erfolgt und der Abbaupfad deutlich verkürzt wird.

Weitere Verhandlungen mit dem Finanzministerium ergaben, dass ein Abbaupfad, länger als bis zum Jahr 2018, keinesfalls akzeptiert wird. Das Finanzministerium drängt auf einen Abbaupfad bis zum Jahr 2017.

 

Insgesamt wurde für die Jahre 2013 bis 2018 ein Konsolidierungsbedarf in Höhe von 10.638.958 Euro errechnet. Ausgangspunkt war das Defizit im ordentlichen Erebnis des Haushaltsplanentwurfs 2013 in Höhe von 9.610.563 Euro. Hinzugerechnet wurden jährliche tarifliche Personalkostensteigerungen (2%) und Sachkostensteigerungen (1%).

Unter der Annahme, dass die in der Steuerschätzung prognostizierten Werte zutreffen werden, wurde ein Szenario entwickelt, nach dem der städtische Ergebnishaushalt im Jahr 2018 erstmals kein Defizit mehr ausweist.

 

Mittlerweile wurde der Haushaltsplan 2013 beschlossen (04.12.2012). Der Beschluss über den Haushalt 2013 beinhaltet bereits weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 2.224.761 Euro. Damit konnte der Forderung des Landes Hessen, nach einem ersten großen Konsolidierungsschritt, nachgekommen werden.

Weiterhin beinhaltete der Beschluss eine Vorgabe, welche Konsolidierungssummen in den Jahren 2014 bis 2018 zu erbringen sind. Diese jährliche Einsparvorgabe wurde auf die Fachbereiche und die Sonderbudgets der Stadt Rödermark umgerechnet. Alle Budgetverantwortlichen waren aufgefordert, die für Ihren Verantwortungsbereich erforderlichen Konsolidierungsbeträge mit Maßnahmen zu belegen, die geeignet sind, das Konsolidierungsziel zu erreichen.

 

Der Magistrat legt nunmehr eine Konsolidierungsliste vor, aus der alle Maßnahmen hervorgehen, die dazu beitragen, den defizitären Ergebnishaushalt bis 2018 auszugleichen (Anlage).

 

Um am „Kommunalen Schutzschirm Hessen“ teilnehmen zu können, ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Teilnahme am Schutzschirm und über die Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Der Beschluss muss so rechtzeitig gefasst werden, dass die Vertragsunterzeichnung spätestens am 15. Februar 2013 vorgenommen werden kann (Ausschlussfrist).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, am „Kommunalen Schutzschirm Hessen“ teilzunehmen. Den Maßnahmen 2014 bis 2018 auf der Konsolidierungsliste wird zugestimmt.

 

Verbindliche Vorgaben über die einzelnen Maßnahmen, werden mit dem Haushaltsplan für das jeweilige Jahr getroffen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, einen Vertrag mit dem Land Hessen abzuschließen, der dazu führt, dass die Teilentschuldung der Stadt Rödermark in Höhe von 12,261 Millionen Euro vorgenommen werden kann.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilentschuldung der Stadt Rödermark in Höhe von rund 12,261 Millionen Euro und weitreichende Einsparvorgaben für die Jahre 2014 bis 2018 (Bt)

 


Anlagen

 

- Konsolidierungsliste mit Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Defizitabbau 2013 bis 2020 Stand 22.1.2013 (90 KB)